09.10.2023
Die Verwalterin verwendet die vom Bauträger überlassenen oder die später von den Eigentümern mitgeteilten Postadressen.
Insoweit diese Adressen nicht zutreffen sind, hat die Verwalterin keine Chance eine Korrektur vorzunehmen.
Die Eigentümer, die bisher noch keine Post von der Verwalterin erhalten haben, werden daher gebeten ihre aktuelle Postadresse über das Kontaktformular der Verwalterin zum Abgleich mitzuteilen.