04.04.2022
Kündigung wegen Gefährdung des Mietobjektes
Wenn ein Mieter das Prüfen des Rauchwarnmelders verhindert, gefährdet er das Mietobjekt, das gesamt Wohnhaus und seine Bewohner. Dies stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht.
so das LG Hannover, Beschluss vom 10.04.2021 – 17 T 15/21
Fazit: Trägt ein Mieter maßgeblich zu einer Gefährungssituation bei, so muss er mit weitreichenden Konsequenzen, auch mit einer Kündigung des Mietvertrages rechnen.