10.03.2023
Im Fahrradkeller befinden sich fahruntüchtige Schrottfahrräder und Fahrradreste.
Diese sind zu entfernen.
In Nutzung befindliche Fahrräder sind mit dem Namen des Besitzers und der Wohnungsnummer zu kennzeichnen.
Ungekennzeichnete Fahrräder oder Fahrradreste werden am 05.04.2023 vom Hausmeister endgültig entsorgt. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf Rückgabe der entsorgten Fahrräder.
TERMIN 05.04.2023