Wartungsfugen / Silikonfugen

04.04.2022

Wasserschäden durch undichte Silikonfugen stellen keinen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Leitungswasserschaden dar.

Aus gegebenem Anlass erinnern wir erneut daran, dass Wartungsfugen, insbesondere Silikonfugen regelmäßig gewartet werden müssen. Die Aufgabe trifft jeden Wohnungseigentümer persönlich in Bezug auf Silikonfugen im Nass Bereich (Badezimmer, Gästebad) seiner Wohnung oder auf seinem Balkon. Er selbst hat für die Wartung dieser Fugen regelmäßig Sorge zu tragen.

Aufgebrochene oder rissige Silikonfugen lassen Feuchtigkeit eindringen, was zu erheblichen Schäden und Folgeschäden führen kann.

Der BGH (Urteil v. 20.10.2021, IV ZR 236/20) hat hierzu eine eindeutige Meinung in seinem Urteil bekundet. So legt der BGH dar, dass regelmäßig nur Schäden, die durch rohrgebundenes Wasser (Wasserrohrbruch) verursacht werden, versichert sind, nicht aber Wasserschäden durch eindringendes Wasser, bei schadhaften Wartungsfugen.

Fazit: Jeder Wohnungseigentümer ist dringend angehalten, regelmäßig die in seinem Sondereigentum stehenden Wartungsfugen auf Schäden zu untersuchen und Schäden zeitnahe zu beseitigen/beseitigen zu lassen.

Hinweis: Schäden die durch Unterlassung entstehen, können Schadersatzforderungen nach ich ziehen.